Vor kurzem habe ich den Antrag auf einen Waffenschein abgegeben, den kleinen allerdings.
Werde ich deshalb nun mit einer Schusswaffe offen oder versteckt unterwegs sein? Erstmal, es ist der kleine Waffenschein. Wenn ich also irgendwann tatsächlich eine Schusswaffe die mit dem kleinen Waffenschein erlaubt ist, mit mir führen sollte, so müsste ich diese versteckt tragen. So will es das Gesetz.

Ehrlich, ich glaube nach bisherigen Erfahrungen nicht, dass ich mir eine Schusswaffe zu legen muss. Bisher verhält sich die Familie ruhig.
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